Bildende Kunst
Förderziel:
Unterstützung kulturell bedeutsamer Aktivitäten im Bereich der bildenden Kunst
Was wird gefördert?
Überregional bedeutsame Ausstellungsprojekte kommunaler Kunstmuseen,
Ankäufe von Kunstwerken durch kommunale Kunstmuseen,
Arbeitsstipendien auf Schloss Ringenberg und im Künstlerdorf Schöppingen, Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium in Duisburg
Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen und Künstlervereinigungen
Individuelle Künstlerförderung durch Ankäufe von Kunstwerken von Künstlerinnen und Künstlern durch die Staatskanzlei
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände (Museen in kommunaler Trägerschaft)
Einzelpersonen (Stipendien, Kunstankäufe)
Kunstvereine, Künstlervereinigungen, u.ä.
Wer informiert?
Ansprechpartner für Projekte kommunaler Museumsträger und von Kunstvereinen und Künstlervereinigungen sind die Dezernate 49 der Bezirksregierungen
Stipendien:
1. Ringenberg-Stipendium:
Theda Kluth, Staatskanzlei (Adresse s.u.)
Renate Ulrich, Staatskanzlei (Adresse s.u.)
oder www.schloss-ringenberg.de
2. Künstlerdorf Schöppingen
3. Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium: Kulturbüro der Stadt Duisburg,
Frau Carsten (Tel.: 0203/3009269, Fax: 0203/3009280)
Ansprechpersonen für bildende Künstlerinnen und Künstler in der Staatskanzlei sind Theda Kluth
Tel.: 0211 / 837-1889
Fax: 0211 / 6021-1509
e-mail: theda.kluth@stk.nrw.de
und
Renate Ulrich
Tel.: 0211 / 837-1647
Fax: 0211 / 837-1041
e-mail: renate.ulrich@stk.nrw.de
Weitere Hinweise:
Antragsvordrucke für Landesförderungen sind bei den Bezirksregierungen direkt oder über deren Internet-Angebot erhältlich.
Beachten Sie bitte auch die Auszüge aus den Grundsätzen der Landesregierung zur Förderung von Kunst und Kultur im Downloadbereich auf dieser Seite.